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Grundbuchamt

Wichtiger Hinweis zur Beantragung eines Grundbuchauszuges:

Grundbuchauszüge sind bei den dafür zuständigen Amtsgerichten zu beantragen.

Der schriftlich zu stellende Antrag muss den Namen des Eigentümers enthalten. Weitere Daten, wie zum Beispiel Gemarkung und Blatt-Nummer des Grundstückes, erleichtern eine Zuordnung des Antrages.  

Einen Auszug erhält der Eigentümer oder eine von diesem bevollmächtigte Person.  

Eine Bearbeitung von per Email gestellte Anträge ist nicht möglich.  

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Die Amtsgerichte geben keine Daten an Unbefugte weiter.